Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen!
Wussten Sie beispielsweise, dass Sie bei einem Schaden, der höher ist, als der Fahrzeugwert, die volle Reparatur ersetzt bekommen können (BGH Urteil)?
Daher arbeiten wir seit einigen Jahren mit zuverlässigen Anwaltskanzleien zusammen, die Ansprüche für den Unfallgeschädigten meist kostenfrei gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchsetzen.
Folgende Kanzleien werden von uns ausdrücklich empfohlen:
Kanzlei RAin Tina Wolter, Dachau
Kanzlei RAin Barbara Bubb, Groebenzell
Kanzlei RA Hans Dinkel, Puchheim